Steuern und Recht

Online Formulare für Steuern und Abgaben

Wer noch keine Einzugsermächtigung bei der Gemeinde vorgelegt hat, der kann den jährlichen, kommunalen Abgabenbescheid online mit Kreditkarte begleichen. Säumniszuschläge die im Briefkasten liegen können auch auf diese Art bezahlt werden. Der auf der Mahnung angegebene Zahlungstermin ist zu berücksichtigen.
Folgende Daten sind in dem Formular Model 090 einzutragen: Emissora, Referencia, Identificació, Import
Die Sprache sollte dabei auf Castellano eingestellt sein.

Steuerformular090

Abgabenbescheid der Gemeinde

Einkommensteuer für Nichtresidenten Modelo 210

Das Onlineformular Modelo 210(Englisch) für die Einkommenssteuer für Nichtresidenten ist auf englisch und spanisch ausfüllbar und sollte nur mit professioneller Hilfe bearbeitet werden.

Das Formular muss für jede im Grundbuch eingetragene Person anteilig abgegeben werden. Wenn der Grundsteuerbescheid für Garage und Abstellraum extra aufgeführt ist, muss dafür jeweils eine Erklärung abgegeben werden (Anteilig für jede eingetragene Person).

Bei Eigentümergemeinschaften ist die Erklärung vielfach abzugeben. Der Bescheid muss direkt nach der Eingabe ausgedruckt werden und die Zahlung sollte mit Angabe der aufgedruckten Daten bis zum 23. Dezember erfolgen. Die Abgabe muss bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen (2021 muss bis 31.12.2022 abgegeben werden).

Ecotasa Touristensteuer 2018

Für Urlauber auf Mallorca steigen die Kosten durch die Änderung der Touristensteuer. Bei zwei Personen beläuft sich die Abgabe bei einem Aufenthalt von 7 Nächten in einem 5 Sterne Hotel auf 56,-€ statt bisher 28,-€. Allerdings gilt der Tagessatz von vier Euro nicht bei einfacheren Unterkünften.

In einem einfachen Hotel oder Hostal steigt die Touristensteuer von Mallorca beispielsweise von 50 Cent auf einen Euro pro Kopf und Nacht. Steuerpflichtig sind alle Gäste über 16 Jahren. Kinder und Jugendliche unterhalb der Altersgrenze sind von der Ecotasa befreit.

Der Steuersatz fällt in der Nebensaison (November bis April) geringer aus und ist identisch mit der bisherigen Höhe der „Kurtaxe“.

Steuertermin 23. Dezember 2023

Wer seiner Steuererklärung in Spanien nicht fristgerecht nachkommt, den bestraft das Finanzamt mit Strafzahlungen und Aufschlägen. Der nächste Abgabetermin ist der 23. Dezember 2023.

Das spanische Finanzamt setzt auf die Eigenverantwortlichkeit jedes Steuerpflichtigen und macht auch keine Unterschiede zwischen inländischen oder ausländischen Bürgern. So schickt das Amt keine Aufforderungen oder Mitteilungen, sondern erwartet, dass sich derjenige selbst über seine Pflichten und Abgabetermine informiert.

Grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen die ausländische Immobilienbesitzer betreffen:
      1. Die Gemeindesteuer, die regelmäßig in der zweiten Jahreshälfte von der Gemeinde (automatisch) berechnet wird. Darunter fällt die IBI (Grundsteuer) und die Müllentsorgung. Die Sätze variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
      2. Gefolgt von der staatlichen Steuer, die selbst Immobilienbesitzer trifft, die keine Einnahmen mit der Immobilie erzielen. Deutsche Immobilienbesitzer zahlen 19 % vom letztjährigen Katasterwert x Faktor 0,011. Die Schweizer werden sogar mit 24 % vom Katasterwert zur spanischen Kasse gebeten. Um es auf den Punkt zu bringen: bei einem Katasterwert von 200.000 Euro fallen rund 418 Euro Steuer an.
      3. Die Vermögenssteuer wurde 2012 wieder reaktiviert, d.h für Nicht-Residente bezieht sich die Vermögenssteuer auf Immobilienbesitz, Bankkonten und Yachten sowie sonstige Vermögensgegenstände in Spanien. Diese Besteuerung ist gestaffelt und beträgt bis zu dreieinhalb Prozent, wobei ein Freibetrag von 700.000 Euro pro Person angerechnet wird.

        In Zeiten leerer Kassen hat das spanische Finanzamt hat die Konsequenzen aus nicht eingereichten Steuererklärungen gezogen und fordert die nicht deklarierten Steuern zurück mit einer Strafgebühr von mindestens 75 Euro. Weiteres behält sich das Finanzamt vor, Verzugszinsen und Gebühren zu berechnen. Das geht bis zur Pfändung eines bestehenden spanischen Kontos oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Pfändung im Grundbuch.

        Spätestens bei dem Verkauf einer Immobilie steht das Finanzamt an erster Stelle und treibt die Steuerschulden ein. Es ist äußerst ratsam, die jährliche Steuererklärung fristgerecht beim spanischen Finanzamt einzureichen. Aufgrund der Komplexität ist es empfehlenswert einen Steuerberater dafür einzuschalten.

        Smart SERVICIOS

        Kosten bei Immobilienverkauf für den Nichtresidenten

        Der Verkauf einer Immobilie für einen Nichtresidenten auf Mallorca ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, zumindest wenn das Haus oder die Wohnung gewinnbringend veräußert wird.

        Die Einkommenssteuer aus dem Veräußerungsgewinn wird aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis und Verkaufspreis errechnet.
        Der Gewinn wird durch die Maklergebühr, Erwerbsnebenkosten und werterhaltende Maßnahmen reduziert. Auf diesen berechneten Veräußerungsgewinn sind 19 Prozent Einkommenssteuer zu zahlen. Diese Steuern werden mit der vom Käufer einbehaltenen und an das Finanzamt im Voraus bezahlten 3 Prozent Quellensteuer (Retención) vom Verkaufspreis verrechnet.

        Plusvalía, die Wertzuwachssteuer wird von der Gemeinde erhoben. Der Wertzuwachs von Grund und Boden wird mit dem aktuellen Katasterwert, die Dauer des Besitzes und den jeweiligen Berechnungsfaktor der Gemeinde berechnet. Plusvalía kann nur gefordert werden wenn es einen tatsächlichen Wertzuwachs gibt.

        Ferienvermietung legal?

        Die Balearenregierung hat eine hilfreiche App für die Überprüfung der legalen Vermietung von Ferienwohnungen veröffentlicht. Mit dieser App ist für Urlauber eine Überprüfung auf Legalität der privat oder über eine Vermittlungsplattform angemieteten Ferienwohnung möglich.
        Für Android Geräte kann die App bei Google Play unter folgendem Link heruntergeladen werden.

        App zur Prüfung der Ferienvermietung auf Mallorca

        Meldung illegaler Gebäude auf Mallorca

        Die Agència de Defensa del Territori hat auf der Webseite der Behörde eine Meldeseite für illegale Bauten auf der Insel eingerichtet. Mit einem Onlineformular können anonym Verstöße gemeldet werden. Die Anschuldigungen werden von der Behörde zunächst vor Ort überprüft. Der Inselrat geht in den letzten Jahren hart gegen illegal errichtete Immobilien auf Mallorca vor.

        Cédula de habitabilidad

        Eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitalidad) ist ein Dokument, das vom Inselrat von Mallorca (Consell de Mallorca) ausgestellt wird und das den Nachweis erbringt, dass ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude die Mindestanforderungen an Größe, technischen Einrichtungen erfüllt. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist beispielsweise für eine Finca, Haus oder Wohnung auf Mallorca nach dem Kauf erforderlich, damit Sie Telefon, Gas, Wasser und Strom erhalten. Liegt die Cédula nicht vor, können sie mit den Versorgern keinen Vertrag mit Neuanschluss abschließen.

        Privater Autokauf

        Sind sich Käufer und Verkäufer beim KFZ Verkauf einig erfolgt die Ummeldung bei der Verkehrsbehörde Tráfico. Ein Termin kann bei der Behörde online vereinbart werden.
        Zum Termin müssen dort NIE Nummer, TÜV Bescheinigung, Kaufvertrag und Ausweis, beziehungsweise eine Kopie, beider Parteien vorgelegt werden. Vor dem Besitzerwechsel wird geprüft ob die Kfz Steuer und alle Strafzettel bezahlt wurden.
        Bei einem Privatverkauf ist die Zahlung der Übertragungssteuer beim Finanzamt anhand der Bescheinigung Modelo 620 nachzuweisen. Der Betrag für diese Steuer wird vom Finanzamt festgelegt und beträgt je nach Fahrzeug 4 oder 8 Prozent. Die Autokennzeichen sind in Spanien mit dem Fahrzeug verbunden und werden nicht getauscht. Die Inanspruchnahme einer Gestoria ist beim privaten Autokauf empfehlenswert.

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